Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch vom 15­­­­­­­.09.2016

Veröffentlicht am 17.09.2016 in MdB und MdL

Günther Knoblauch: Private Jagdpächter nicht als gewerbsmäßige Unternehmer einstufen

Landtagsabgeordneter Günther Knoblauch (SPD) macht sich für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für private Jagdpächter stark

Der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch hat sich mit einem Brief an Landwirtschaftsminister Brunner gewandt, in dem er sich dafür stark macht, private Jagdpächter nicht als gewerbsmäßige Unternehmen einzustufen und sie damit von der Sozialversicherungspflicht zu entbinden.

Zwischenzeitlich werden Pächter von Gemeinschafts-Jagdrevieren, also private Jagdpächter, die keinen Gewinn aus der gepachteten Jagd erzielen und in erster Linie für den Eigenbedarf jagen, als Gewerbetreibende bzw. Unternehmer eingestuft. Damit sind sie sozialversicherungspflichtig, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist – die sich zudem in den vergangenen Jahren fast verdreifacht haben.

Knoblauch zieht in seinem Brief die Imkerei als Vorbild heran. Dabei gilt: Wenn nicht mehr als 25 Bienenvölker gehalten werden, handelt es sich nicht um einen Gewerbebetrieb und es besteht auch keine Versicherungspflicht. Einen solchen Grenzwert fordert Knoblauch auch für die Jagd, so dass Jäger ohne oder mit geringem Gewinn von der Versicherungspflicht befreit werden.

„Wird die Jagd verantwortungsvoll für Wild und Natur betrieben und erfolgt dies im Interesse der Allgemeinheit, so ist sie für den Privatmann oft sogar ein Verlustgeschäft. Auch steuerlich wird die Jagd als ´Liebhaberei´ eingeordnet. Der Aufwand der Kosten für die Jagd findet aus diesem Grund steuerlich auch keine Berücksichtigung. Für eine Freizeitaktivität sollte keine Sozialversicherungspflicht bestehen und der Staat darf nicht mit zweierlei Maß messen.“ so Knoblauch.

 

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